Kultusministerin Gabriele Warminski- Leitheußer: "Die Bildungsplanreform 2015 findet unter größerer Beteiligung der Öffentlichkeit statt, als dies je zuvor der Fall war."
Kultusministerin Gabriele Warminski- Leitheußer: "Die Bildungsplan- Fachkommissionen werden ein Gesamtwerk erarbeiten, auf dessen Grundlage jede Schulart einen eigenen Bildungsplan erhalten wird"
Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer: "Die Bildungsplanreform 2015 findet unter größerer Beteiligung der Öffentlichkeit statt, als dies je zuvor der Fall war."
Das Kultusministerium lädt eine Vielzahl von Bildungsexperten und Gremien zur konstruktiven Mitarbeit an der Bildungsplanreform ein. "Die Bildungsplanreform 2015 findet unter größerer Beteiligung der Öffentlichkeit statt, als dies je zuvor der Fall war", erklärte die Kultusministerin am Montag in Stuttgart. Die neuen Bildungspläne werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kultusministerium und dem Landesinstitut für Schulentwicklung erarbeitet.
Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer: "Die Bildungsplan-Fachkommissionen werden ein Gesamtwerk erarbeiten, auf dessen Grundlage jede Schulart einen eigenen Bildungsplan erhalten wird"
Mit der Bildungsplanreform schafft das Kultusministerium durch eine größere Durchlässigkeit ein gerechteres Bildungssystem. "Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstärken sollen ein optimales Bildungsangebot erhalten, um den bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen", betonte Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer am Montag in Stuttgart. Ein zentrales Ziel der Reform ist, das individuelle und kooperative Lernen an allen Schularten zu stärken. Der neue Bildungsplan soll allen Niveaustufen in den Schulen gerecht werden. "Inhalte und Kompetenzen, die allen Schularten gemeinsam sind, sollen künftig möglichst in der gleichen Jahrgangsstufe gelernt und erworben werden - auf dem Niveau, das den individuellen Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers entspricht", erklärte Warminski-Leitheußer.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 29. November 2012 seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt hatte, wurde ein radikal-islamistischer Salafist am Freitag, 30. November, aus Baden-Württemberg in die Türkei abgeschoben. Zuvor hatte bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg seine Beschwerde gegen die Ausweisung zurückgewiesen. „Bei Personen, die die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, wird der Aufenthalt im Bundesgebiet konsequent unterbunden“, unterstrich Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 30. November 2012, in Stuttgart.