Wir fordern die Einführung eines Taubblinden- und Gehörlosengeldes
Gleiche Chancen für alle – das bedeutet konkret, finanzielle Nachteile durch Behinderungen auszugleichen. Die SPD fordert deshalb mit Nachdruck die Einführung eines Taubblinden- und Gehörlosengeldes in Baden-Württemberg. Ein selbstbestimmtes Leben darf nicht daran scheitern, dass notwendige Unterstützung unbezahlbar ist. Andere Bundesländer machen es bereits vor – der Südwesten muss hier dringend nachziehen.
Menschen mit Sinnesbehinderungen sind im Alltag mit erheblichen Mehraufwendungen konfrontiert, um überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Seien es Dolmetscherdienste oder spezielle Hilfsmittel – diese Kosten fallen Tag für Tag an.
Kein Almosen, sondern ein Recht
„Diese Pauschale ist kein Almosen, sondern ein notwendiger Nachteilsausgleich“, betont die Paul Frank. Wer von Inklusion spricht, muss auch die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Wir orientieren uns dabei an erfolgreichen Vorbildern wie Berlin und Brandenburg. Konkret fordern wir:
(1) Die Einführung eines dynamisierten Geldes: Die Pauschale muss regelmäßig an die realen Lebenshaltungskosten angepasst werden.
(2) Stärkung der Autonomie: Mit dem Nachteilsausgleich fördern wir die Selbstständigkeit ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Unsere Haltung ist klar: Aktive Teilhabe an der Gesellschaft ist ein Grundrecht. Wir werden uns politisch dafür einsetzen, dass Barrieren abgebaut werden – auch die finanziellen. Baden-Württemberg darf beim Thema Inklusion nicht Schlusslicht sein, sondern muss Vorreiter werden.