Gemeinsam gestalten wir die Zukunft. Mit deiner Spende stärkst du unsere Arbeit für soziale Gerechtigkeit, Solidarität und eine starke Demokratie vor Ort. Jeder Beitrag zählt!
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Kontoinhaber: SPD Ortsverein Ravensburg
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Der SPD Ortsverein Ravensburg finanziert seine Arbeit vor allem aus den Mitgliedsbeiträgen und aus Spenden. Damit wird sichergestellt, dass eine starke soziale Stimme in Ravensburg aktiv ist und sich zu Wort meldet. Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar. Bei Spenden bis 200 € genügt dem Finanzamt als Nachweis der Überweisungsbeleg oder der Kontoauszug als Nachweis.
Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Diese Regelungen gelten NUR für „natürliche Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen der Präsidentin des Deutschen Bundestages gemeldet werden, die diese dann zeitnah veröffentlicht.