Der Ortschaftsrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger sowie Hauptorgan der Ortschaft. Seine Kernaufgaben sind:
- Beratung und Kontrolle der Ortsverwaltung
- Anhörungsrecht zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten
- Vorschlagsrecht in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten
- Entscheidungen von Angelegenheiten, die ihm vom Gemeinderat (durch Hauptsatzung) übertragen wurden.