Emanzipation war gestern. Frauen sind heute gleichberechtigt. So steht es im Grundgesetz. Sie können heute ihre Kinder fachlich qualifiziert betreuen lassen, sie haben einen Anspruch auf gleiche Löhne wie Männer, ihnen stehen alle Karrierechancen offen. Und sie können alle Berufe ergreifen. Wirklich?
Für seine Ämter und Behörden und die Anstalten des öffentlichen Rechtes hat das Land 1995 das Landesgleichberechtigungsgesetz auf den Weg gebracht, das 2005 vom „Gesetz zur die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg“ abgelöst wurde, kurz Chancengleichheitsgesetz. Es sieht vor, dass spezielle Beauftragte für Chancengleichheit darüber wachen, dass Frauen nicht benachteiligt werden. Mehr noch: Sie sorgen dafür, dass in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sie gegenüber männlichen Bewerbern mit gleicher Qualifikation vorzuziehen sind.
Sie sollen auch geeignete Maßnahmen ergreifen, dass sich mehr qualifizierte Frauen auf höhere Positionen im Beruf bewerben können. Und dass die Strukturen in den Unternehmen stimmen. Dass Teilzeitstellen auch für Führungskräfte angeboten werden. Dass Arbeitszeiten so geregelt werden, dass die Familie neben dem Beruf nicht zu kurz kommt. Für Frauen und für Männer im übrigen gleichermaßen.
Das Gesetz zeigt mittlerweile Wirkung. Aber nicht in dem Maß, wie es wünschenswert wäre. Gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung sind Frauen in herausragenden Positionen, im Beruf wie in der Politik, deutlich unterrepräsentiert. Mit zehn Frauen im 39 Köpfe zählenden Ravensburger Stadtparlament lässt sich in puncto Gleichheit kein Blumentopf gewinnen. Ganz zu schweigen von den gerade mal acht Frauen unter den insgesamt 72 Kreistagsmitgliedern.
Nicht zuletzt sind dies Gründe, das Chancengleichheitsgesetz von 2005 zu erneuern. Chancengleichheitsbeauftragte, Gewerkschafterinnen, Parteimitglieder du Interessenverbände haben ihre Vorschläge eingebracht. Allerdings zieht sich dieses Verfahren nun schon seit 2011 und noch immer ist nicht absehbar, wann das novellierte Gesetz verabschiedet wird.
Unbedingt notwendig ist, dass die neue Fassung auch Städte und Landkreise verpflichtet, solche Stellen ausweisen, damit die kommunalen Beauftragten für Chancengleichheit für die Bürgerinnen in den Regionen tätig werden können und nicht nur für ihre Kolleginnen in den Amtsstuben. Sie müssen Ideen und geeignete Fördermaßnahmen entwickeln können. Das kostet Geld. Und das muss das Land zur Verfügung stellen. Denn sonst bleibt die vielgepriesene Frauenförderung ein Papiertiger.
Die Beauftragte für Chancengleichheit des ZfP Südwürttemberg Carmen Kremer und ihre Stellvertreterin Heike Engelhardt wissen sich einig mit Sozialministerin Katrin Altpeter und stehen im regelmäßigen Austausch mit ihr. Vor einigen Wochen haben sie sich an den stellvertretenden Ministerpräsidenten und Finanzminister Nils Schmid gewandt. Unterstützt werden die Beauftragten für Chancengleichheit von Beschäftigten des ZfP, von Kommunalpolitikerinnen und Bürgerinnen. Die Antwort unseres Genossen lässt allerdings auf sich warten.
Heike Engelhardt